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Ihre Tanzschule in Reinach, Basel und Umgebung.

Geschäftsbedingungen – Dance Factory GmbH

Anmeldung / Vertragsabschluss / Vertragsdauer

  • die Teilnehmer/innen haben sich schriftlich mit beiliegender Anmeldekarte anzumelden
  • mit der Anmeldung bestätigt der/die Kursteilnehmer/in, dass er/sie die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese vorbehaltlos anerkennt
  • die Anmeldung für einen Kurs (TK 1-5, Hobbykurs, Spezialkurse, Workshops, usw.) wird mit Zusendung der Kursbestätigung/Rechnung gegenseitig rechtsverbindlich
  • die Vertragsdauer der Grundkurse (TK 1), Fortgeschrittenenkurse (TK 2-5), Spezialkurse und Workshops entspricht der in den jeweiligen Kursprogrammen für die einzelnen Kurse angegebenen Kursperioden. Hobbykurse finden grundsätzlich fortlaufend während eines Kalenderjahres statt und für diese gilt eine Mindestvertragsdauer von 2 aufeinander folgenden Kursperioden. Eine Kursperiode dauert 8 x 1 ½ Stunden
  • die Teilnahme an den Kursen kann von den Anmeldern nachträglich nicht widerrufen oder vor Ablauf der jeweiligen Kursperiode bzw. im Falle von Hobbykursen vor Ablauf der Mindestvertragsperiode ohne anerkannten wichtigen Grund gekündigt werden

Kursverschiebung/-annullierung

  • wenn für einen Kurs zu wenig Anmeldungen vorliegen, oder bei Hobbykursen zu viele Kündigungen erfolgen, behält sich die Dance Factory GmbH das Recht vor, den Kurs zu verschieben oder zu annullieren. Im Falle der Kursannullierung werden die gezahlten Kurskosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen

Zahlungsmodus

  • die jeweils gültigen Kurskosten sind mit dem der Rechnung beiliegendem Einzahlungsschein zu zahlen und die Zahlung muss bis spätestens am genannten Fälligkeitsdatum bei uns eingegangen sein. Nach diesem Datum erfolgt unsererseits eine Zahlungs-erinnerung mit Nennung einer Nachfrist. Nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist kann Dance Factory GmbH den Rücktritt erklären
    und die oder den Kursteilnehmer/in vom betreffenden Kurs mit sofortiger Wirkung ausschließen. Die gemäss Gesetz vorgesehenen weiteren Verzugsfolgen bleiben zusätzlich vorbehalten

Generelle Regelung verpasste Lektionen

  • nicht besuchte Kurslektionen verfallen, ausgenommen beim Vorliegen der nachstehend aufgeführten triftigen Gründen:
  • ein wichtiger Grund ist, wenn ein/e angemeldeter/e Kursteilnehmer/in unverschuldet wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst nicht an Kursen oder einzelnen Lektionen teilnehmen kann, und es wird ein Arztzeugnis oder ein Marschbefehl vorgelegt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, entweder a) spätestens 3 Tage vor Kursbeginn eine Ersatzperson zu benennen oder b) einen berechtigt, nach Absprache mit der Kursleitung die versäumten Kursstunden in einem Parallelkurs oder in einer tieferen Kursstufe der betroffenen, d.h. der gleichen Kursperiode nachzuholen. Bei Unfall und längerer Krankheit kann das Nachholen von Kursstunden ausnahmsweise auch nach Ablauf der bezahlten Kursperiode erfolgen
  • im Falle einer nachträglich, unvorhersehbaren Verschiebung eines Ferientermins kann die Kursleitung die vorstehend für Krankheit, Unfall oder Militärdienst genannte Regelung der Nennung einer Ersatzperson oder eines Gutscheins für das Nachholen ebenfalls für anwendbar erklären, vorausgesetzt, a) der Kursteilnehmer hat die Verschiebung eines Ferientermins nicht selbst zu vertreten und b) eine entsprechende Meldung an die Kursleitung ist spätestens 3 Tage vor Kursbeginn erfolgt
  • weitere Ausnahmen liegen im Ermessen der Dance Factory GmbH
  • beim Nachholen hat man keinen Anspruch darauf, dass das verpasste Kursprogramm nochmals gezeigt wird. Mit der Gewährung des Nachholens wird nur das Verfallen der verpassten Kursstunden vermieden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit honorarpflichtigen Privatstunden das Versäumte nachzuholen

Sonderregelung Aussetzen mehrerer Wochen im Hobbykurs /Krankheit / Unfall

  • Paare, die aus persönlichen Gründen für eine gewisse Zeit aussetzen wollen, können danach nicht mehr in den betreffenden Hobbykurs eintreten, vorausgesetzt, der Platz wurde nicht anderweitig besetzt und man nimmt Privatstunden, um den verpassten Stoff nachzuarbeiten. Die Wiedereintrittsgebühr in den Hobbykurs kostet Fr. 150.- / Person
  • bei längerer Krankheit/Unfall bis vier Wochen (4 Hobbykursabende) wird man nicht vom Hobbykursbeitrag freigestellt. Der verpasste Kursstoff kann jedoch nach Vorlage eines Arztzeugnisses nachgeholt werden. Dauert die Krankheit/Unfall mehr als vier Wochen
    (4 Hobbykursabende), wird man ab der 5. Woche (ab dem 5. Hobbykursabend) vom Hobbykursbeitrag freigestellt. Die Freistellung gilt so lange, wie das Arztzeugnis ausgestellt ist.

Kündigung

  • Grundkurse (TK 1), Fortsetzungskurse (TK 2-5), Spezialkurse und Workshops sind unkündbar. Sie enden mit dem Datum der entsprechenden Kursperiode automatisch ohne Kündigung
  • Hobbykurse können hingegen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen erstmals auf das Ende der zweiten Kursperiode gekündigt werden. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende einer der folgenden Kursperioden. Die Kündigung muss schriftlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Hobbykurs automatisch um eine Kursperiode
  • die außerordentliche Kündigung aus wichtigen, von der Rechtsprechung anerkannten Gründen bleibt gegenseitig vorbehalten

Haftungsausschluss

  • die Dance Factory GmbH schliesst jede vertraglich oder ausservertragliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, die den Kursteilnehmern im Zusammenhang mit den von der Dance Factory GmbH vertraglich zu erbringenden Leistungen und während des Aufenthaltes in deren Räumlichkeiten entstehen. Dieser Haftungsausschluss entfällt, soweit Ansprüche durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Dance Factory GmbH verursacht werden

Nebenabreden/Zusicherungen

  • Nebenabreden oder vertragliche Zusicherungen irgendwelcher Art von Dance Factory GmbH bestehen keine

Gerichtsstand

  • der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Arlesheim/BL

Arlesheim/BL Januar 2008